Neue Cybersicherheits-Pflichten für Unternehmen – Sind Sie vorbereitet?
Die NIS-2-Richtlinie bringt verbindliche Vorgaben für viele Unternehmen.
Jetzt informieren und Risiken vermeiden!
Was ist NIS-2?
Die NIS-2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2022/2555) verpflichtet Unternehmen aus kritischen und wichtigen Sektoren zu umfangreichen Cybersicherheitsmaßnahmen. Ziel ist es, europaweit die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und Sicherheitsvorfällen zu erhöhen.
NIS steht für „Network and Information Security“.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft öffentliche und private Einrichtungen in 18 Sektoren mit mindestens 50 Beschäftigten oder mindestens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Diese Unternehmen werden verpflichtet, technische, organisatorische und rechtliche Vorgaben umzusetzen.
Die NIS-2-Richtlinie unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Unternehmen:
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Wesentliche Unternehmen (Luft-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr, das Finanz-, Gesundheits- und Wasserwesen, die digitale Infrastruktur und IT-Dienste, sowie die öffentliche Verwaltung und die Raumfahrt) unterliegen einer proaktiven behördlichen Aufsicht – Behörden dürfen hier auch vor einem Schaden eingreifen.
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Wichtige Unternehmen (Abfallwirtschaft, Lebensmittel- und Medizinhersteller, Post- und Kurierdienste, digitale Anbieter und sonstige Forschungseinrichtungen) werden reaktiv kontrolliert – Eingriffe erfolgen erst nach einem Vorfall.
Sind Sie betroffen? Machen Sie den 2-Minuten-Check!
Finden Sie jetzt heraus, ob die NIS-2-Richtlinie für Ihr Unternehmen gilt – unverbindlich & kostenlos.
Einfach Fragen beantworten, keine Registrierung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis nicht rechtlich bindend ist. Die hier angebotene Betroffenheitsanalyse ersetzt die Prüfung zur Selbst-Identifizierung nicht, sie bietet lediglich eine erste Orientierungshilfe.
#1. In welcher Branche ist Ihr Unternehmen hauptsächlich tätig?
#2. Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen (Vollzeitäquivalente)?
#3. Wie hoch ist Ihr Jahresumsatz oder Ihre Bilanzsumme?
#4. Erbringt Ihr Unternehmen kritische oder digitale Dienstleistungen innerhalb der EU?
#5. Ist Ihr Unternehmen Zulieferer, IT-Dienstleister oder Servicepartner für Organisationen aus kritischen Sektoren?
Ergebnis
Aufgrund Ihrer Branche, Unternehmensgröße oder kritischen Dienstleistungen unterliegt Ihr Unternehmen sehr wahrscheinlich den Pflichten der NIS-2-Richtlinie. Handeln Sie jetzt, um Bußgelder und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Die Angaben deuten darauf hin, dass Ihr Unternehmen unter bestimmten Bedingungen von der NIS-2-Richtlinie betroffen sein könnte. Wir empfehlen eine individuelle Prüfung.
Sichern Sie sich ein kostenloses Beratungsgespräch.
Auf Basis Ihrer Antworten scheint Ihr Unternehmen derzeit nicht unter die NIS-2-Pflichten zu fallen. Dennoch lohnt sich ein Blick auf Ihre IT-Sicherheitsstruktur – Cyberangriffe betreffen alle Branchen.
Wir unterstützen Sie gerne, Potenziale für mehr Cybersicherheit aufzudecken.
Sprechen Sie mit Experten über Ihren individuellen Fall
Sie haben allgemeine Fragen? Hinterlassen Sie uns gerne vorab eine Nachricht mit Ihren Fragen und wir kommen auf Sie zu.
Häufige Fragen zur NIS-2-Richtlinie
Jetzt handeln – kostenlos beraten lassen
Die Uhr tickt: Ab Oktober 2024 ist die NIS-2 verpflichtend. Lassen Sie sich jetzt individuell beraten, um Sicherheitsrisiken und gesetzliche Strafen zu vermeiden.
Wir analysieren gerne mit Ihnen gemeinsam, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen notwendig und sinnvoll sind und erstellen ein maßgeschneidertes Cybersicherheitskonzept.
Ihr Weg zur sicheren IT-Infrastruktur
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